Über die Medien wurde am 1. Februar 2019 bekannt, daß über eine erneute Verschärfung der Feinstaubverordnung betreffend Festbrennstoff-Heizungen, Öfen und Kamine nachgedacht wird.
Inhalt der Pressemeldung war unter anderem, daß Schornsteine "im Rahmen des Austausches eines alten Kaminofens" erhöht werden müssen.
Heisst: sobald Sie Ihren alten Kaminofen erneuern, wäre damit in Zukunft auch die Modifizierung Ihres Schornsteins betroffen.
Sollte dies tatsächlich eintreffen, empfehlen wir vorsorgehalber bereits jetzt das alte Gerät auszutauschen, um dann Bestandsschutz zu haben und nicht zu warten bis das Gesetz in Kraft tritt.
Wir weisen hiermit darauf hin, daß wir Informationsquellen nicht nennen und für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.