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Feinstaubverordnung 2018

Ein knisterndes Feuer im Kaminofen ist gemütlich und romantisch. Ist das Modell aber schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das droht Öfen generationsweise. Es sei denn, sie halten die aktuellen Grenzwerte für Schadstoffe ein. Ein neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2017 - und zwar für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984. Die wichtigsten Fakten.

Warum müssen Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?

Der Emissionsausstoß moderner Geräte liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen, wir zitieren Rolf  Heinen vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) in Frankfurt: Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Besitzer müssen Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten. "Der Austausch hat auch ökonomisch Sinn", sagt Heinen. Denn die moderne Technik bringt einen höheren Wirkungsgrad und eine bessere Energieeffizienz mit sich: "Es wird deutlich weniger Brennstoff verbraucht."

Wie hoch sind die Grenzwerte?

Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind weniger streng als jene für ganz neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen.

Welche Öfen sind von den Tauschwellen betroffen?

Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden, erklärt Stephan Langer, Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. "Die nächste Austauschfrist endet Ende Dezember 2017. Wer einen Kamin- oder Kachelofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden." Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen, die im Zeitraum von 1995 bis Ende März 2010 gefertigt wurden und nicht die Grenzwerte einhalten, ausgetauscht oder nachgerüstet sein.

Gibt es Ausnahmen von der Feinstaubverordnung?

"Historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, offene Kamine und Kochherde sind ausgenommen", sagt Langer. Auch Hausbesitzer, die ausschließlich mit ihrem Kachelofen heizen, müssten ihn nicht stilllegen, selbst wenn er sehr alt ist.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

"Anhand des Datums auf dem Typenschild des Gerätes lässt sich leicht feststellen, wann es gebaut wurde". Ist das Datum nicht mehr feststellbar, müssen Ofenbesitzer direkt aktiv werden. Der Bezirksschornsteinfeger sollte dann den Schadstoffausstoß messen. Außerdem bietet der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik unter http://cert.hki-online.de eine Datenbank zur Recherche der Werte des jeweiligen Ofens an. Ein Ausdruck der Angaben reicht dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Nachweis.

Was sagen Experten über die Nachrüstung mit einem Spezialfilter?

Sie sprechen sich dagegen aus. "Bei den alten Öfen hat das eigentlich wenig Sinn", sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Anlagen, die ohne nachgerüsteten Filter bis Ende 2017 außer Betrieb genommen werden müssen, sind rund 30 bis 40 Jahre alt. "Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter. Ihre Verbrennungstechnik war nicht auf die heute geforderten geringen Emissionswerte ausgelegt." Er rät daher grundsätzlich, über einen Austausch nachzudenken.

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Stephan Langer von Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks vergleicht die Preise: "Nachrüstsets kosten um die 1000 Euro. Neue Öfen- und Heizgeräte gibt es bereits ab 1900 Euro." Da die Filtertechnik noch nicht in voller Breite im Markt etabliert ist, liegen die Preise derzeit deutlich höher, als man es ursprünglich erwartet hatte. "Die Grenzwerte beziehen sich auf Staub und Kohlenmonoxid", ergänzt Froitzheim. "Die Filter entfernen jedoch nur einen gewissen Staubanteil aus den Rauchgasen. Möglicherweise reicht der Filter daher gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten."

Was droht Hausbesitzern, die die Fristen nicht einhalten?

"Stößt ein Schornsteinfeger bei seiner turnusmäßigen Feuerstättenschau - zweimal innerhalb von sieben Jahren - auf so ein Gerät, muss er sicherstellen, dass es außer Betrieb gesetzt wird", erklärt Langer. "Außerdem ist er verpflichtet, das der zuständigen Behörde zu melden." Das kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Folge haben.

 

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FDE

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