Der Erwerber und Betreiber der Kaminkassette muß sich anhand der Bedienungsanleitung über die richtige Handhabung informieren, damit Schäden vermieden werden und keine Leistungsverluste entstehen!
VERWENDUNG UND INBETRIEBNAHME
Zulässige Brennstoffe und emmissionsreduzierender Betrieb
Die Kaminkassette ist für die Verbrennung von trockenem Scheitholz mit einem Wassergehalt von max. 30% des Darrgewichtes und Braunkohlenbriketts vorgesehen.
Scheitholz sollte mind. 2 Jahre luftig und trocken gelagert sein.
Übermäßig feuchtes Holz führt verstärkt zum Schwelen mit Teer und Kondensatbildung, wodurch der Schornstein Schaden nehmen kann. In jedem Fall tritt aber eine übermäßige Geräteverschmutzung auf.
Das Verbrennen von Abfällen, insbesondere Kunststoffe, Verpackungsmittel, beschichtetem und behandeltem Holz schadet Ihrer Kaminkassette und ist darüber hinaus durch das Bundesimmissionsgesetz verboten.
Reisig, Papier und Kleinholz dürfen nur zum Anzünden verwendet werden.
Achtung:
Verwenden Sie zum Anzünden niemals leicht brennbare Flüssigkeit wie Benzin oder Spiritus und halten Sie derartige Flüssigkeiten stets Ihrer Kaminkassette fern!
Erste Inbetriebnahme
Bei der ersten Inbetriebnahme soll die Kassette nur mit mäßiger Leistung brennen, um mögliche Schäden durch einen zu schnellen Temperaturanstieg zu vermeiden.
Beim ersten Einheizen kann es durch Aushärtung der Oberflächenbeschichtung zu einer Geruchsbildung kommen. Der Raum sollte daher bei der ersten Inbetriebnahme gut durchlüftet werden.
Keramikscheibe sowie Scheibenrahmen müssen vor der Inbetriebnahme sorgfältig mit einem Tuch gereinigt werden, da nicht entfernter Schmutz einbrennen kann.
Öffnung des Aschekastens, da es sonst zu einer Überlastung des Heizeinsatzes, sowie auch Ihres Schornsteines kommen könnte.
Anzünden
Das Bestücken der Kaminkassette mit Brennmaterial erfolgt durch die Feuerraumtür, die beim Anfeuern stets geschlossen sein sollte.
Die Verbrennungsluftzufuhröffnung unterhalb der Feuerraumtür sollte beim Anheizvorgang ganz geöffnet sein.
Legen Sie etwa 1 kg Kleinholz auf, zünden etwas Papier an, schließen die Feuerraumtür und warten bis das Kleinholz gut überzündet ist und den Feuerraum und den Schornstein vorgewärmt hat. Geben Sie nun entweder 1 Lage Holz oder Braun-Kohlebriketts auf.
Vermeiden Sie eine Öffnung des Aschekastens, da es sonst zu einer Überlastung des Heizeinsatzes, sowie auch Ihres Schornsteines kommen könnte. (Verriegelung vorlegen)
Flachfeuerung
Ihre Kaminkassette ist wie der offene Kamin mit einer bauartbedingten Flachfeuerung ausgestattet, das bedeutet, dass nur 1 Lage Brennstoff auf die vorhandene Grundglut aufgegeben werden darf.
Beachten Sie bitte, daß durch die Zufuhr einer höheren Brennstoffmenge Ihre Kaminkassette eine größere Wärmemenge abgibt bzw. stärker erhitzt wird als dies von der Konstruktion vorgesehen ist.
Dadurch kann es zu Schäden an Ihrer Kaminkassette, am offenen Kamin oder am Gebäude kommen. Geben Sie deshalb nie mehr als die angegebenen maximalen Brennstoffmengen auf einmal auf die vorhandene Grundglut auf.
Maximale Brennstoffmengen
Scheitholz 2 - 3 Scheite max. 4,00 kg
Braunkohlebriketts 6 Briketts max. 3,40 kg
Reinigung und Pflege der Kaminkassette
Die Reinigung der Kaminkassette mit dem darüberliegenden Rauchgassammler ist mindestens 1 x jährlich, bei Bedarf auch häufiger, vorzunehmen.
Es ist wichtig, daß die Rückstände im Rauchgassammler (von außen nicht sichtbarer Teil über der Kaminkassette) regelmäßig beseitigt werden. Dieses erfolgt durch die Rauchgasöffnung im Oberteil der Kaminkassette.
Übermäßige Ablagerungen stellen eine Brandgefahr dar!
Reinigen der Panoramascheibe
Die Kaminkassette besitzt eine Scheibenluftspülung die eine vorzeitige Verschmutzung der Panoramascheibe entgegenwirken soll.
Ist die Panoramascheibe verschmutzt, sollte sie im kalten Zustand trocken oder auch naß unter Verwendung von Glasreiniger gereinigt werden.
Scheuernde Putzmittel sollen auf keinen Fall verwendet werden!
Entleeren des Aschekastens
Die Asche muß rechtzeitig aus dem Aschekasten entfernt werden. Dieses erfolgt zweckmäßig vor dem erneuten Wiederanheizen.
Die Asche darf niemals zu einem Aschekegel heranwachsen, da der Rost dann nicht mehr durch die Verbrennungsluft gekühlt wird und dadurch Schaden nehmen kann.
Achten Sie auf eine gute Verriegelung der Aschetür, damit hier keine Falschluft eintreten kann.
Übermäßige Falschluft kann den Wirkungsgrad erheblich senken, zu einer unsauberen Verbrennung und zu einer Überhitzung des Gerätes führen.
Aufsicht der Kassette
Die Kaminkassette ist nur für den geschlossenen Betrieb gedacht.
Wird die Kassette dennoch offen betrieben ist sie ununterbrochen zu beaufsichtigen, um eine Brandgefahr durch Funkenflug und herausfallende Glut auszuschließen.
Brennstoffe bei offenem Feuerraum
Bei Betrieb mit offenem Feuerraum dürfen abgesehen von Scheitholz auch Braunkohlebriketts verwendet werden. Ein wesentlich höherer Wirkungsgrad wird bei geschlossenem Feuerraum erreicht.
Verbrennungsluftzufuhr von außen
Bei fugendichten Fenster und Türen muß darauf geachtet werden, daß dem Raum ausreichend Luft von außen zugeführt wird. Vorhandene Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung dürfen nicht verändert werden.
Es muß sichergestellt bleiben, daß die notwendigen Verbrennungsluftleitungen während des Betriebes der Feuerstätte offen sind.
Brandschutz im Strahlungsschutzbereich
Gegenstände und Bauteile aus brennbaren Materialien dürfen bis zu einem Abstand von 80 cm gemessen ab Vorderkante Feuerraumöffnung nicht vorhanden sein.
Brandschutz außerhalb des Strahlungsschutzbereiches
An den offenen Kaminen dürfen bis zu einem Abstand von 5 cm keine Gegenstände aus brennbaren Baustoffen (z.B. Regale) herangeführt werden.
Benachrichtigung des Bezirksschornsteinfegermeisters
Die Benachrichtigung des Bezirksschornsteinfegermeisters über den Einbau einer Kaminkassette erfolgt durch den Käufer.
Gewährleistung
Unsere Heizeinsätze sind Qualitätserzeugnisse. Sie sind unter Beachtung der derzeitigen, wärmetechnischen Erkenntnisse konstruiert und werden unter Verordnung von handelsüblichen guten Materialien sorgfältig gebaut.
Sollten trotzdem Mängel auftreten, wendet sich der Betreiber unverzüglich nach der Erkennung an seinen Fachbetrieb. Dieser wird die Beanstandung beseitigen.
Fällt die Beseitigung eines vom Fachbetrieb bestätigten Mangels unter die Gewährleistung des Herstellers, dann wird der Mangel kostenlos abgestellt, anderenfalls hat der Endabnehmer für die entstandenen Kosten der Mängelbehebung aufzukommen.
Garantieleistung
Der Hersteller übernimmt die Garantie von 5 Jahren, gerechnet ab der Lieferung an den Endverbraucher, für einwandfreie, dem Zweck entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und Verarbeitung. (Ausgenommen sind Glas - und Schamottebruch)
Die Gewährleistung erstreckt sich auf unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile, die einen Fehler im Werkstoff und in der Werkarbeit aufweisen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Hersteller übernimmt keine Garantie.
Keine Garantieleistung
Der Hersteller übernimmt keine Garantie für Schäden und Mängel an Geräten oder deren Teile, die verursacht sind durch:
äußere chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes z.B. Abschrecken mit Wasser, Kondenswasser, Überhitzung usw.