Seit 2014 gelten weitere Stufen der Bundesimmissionsschutzverordnung. Somit gelten verbesserte Grenzwerte für Feinstaubemissionen und Kohlenmonoxid. In mehreren Stufen müssen ältere Öfen dann außer Betrieb genommen werden.
Das ist aus Sicht des Gesetzgebers notwendig, da immer mehr Holzfeuerungen wie Kaminöfen oder Pelletheizungen in Deutschland verwendet werden. Das ist begrüßenswert, da Holz ein regenerativer Brennstoff mit einer guten CO2-Bilanz ist, jedoch erfordert dieser Umstand vorbeugende Maßnahmen gegen Luftschadstoffe und einen Anreiz an die Hersteller, die Effizienz der Verbrennung zu erhöhen.
Wann Sie Ihren Kaminofen austauschen müssen, erfahren Sie in der folgenden Tabelle:
Zeitpunkt der Typenprüfung (lt. Typenschild) |
Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
Vor dem 01.01.1975 oder Jahr der Typenprüfung nicht mehr feststellbar |
31.12.2014 |
01.01.1975 - 31.12.1984 |
31.12.2017 |
01.01.1985 – 31.12.1994 |
31.12.2020 |
01.01.1995 bis zum Inkrafttreten der Verordnung |
31.12.2024 |
Somit sind zum aktuellen Zeitpunkt (Anfang 2020) alle Feuerstellen, die bis Ende 1994 eine Typenprüfung erfahren hatten auszutauschen. Für die nächste und derzeit letzte Stufe - Typenprüfung seit 1995 - sind die Feuerstellen bis Ende 2024 nachzurüsten bzw. ausser Betrieb zu setzen.
Für Fragen zur Nachrüstung stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.